Ausübung der Tätigkeit der Vermögensverwaltung und kollektiven Vermögensverwaltung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG), der Tätigkeit der Anlageberatung und des Angebots von Finanzinstrumenten im Rahmen des Finanzinstitutsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG), der Tätigkeit der Domizilierung, Gründung und Verwaltung von Gesellschaften sowie der allgemeinen Tätigkeit eines Family Office (Vermögensverwaltung: Verwaltung von Investitionen, Vermögen und Gütern aller Art im Namen und auf Rechnung mehrerer Familien) in der Schweiz und von der Schweiz aus. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an ihre Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art zu deren direktem oder indirektem Vorteil leisten, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.