Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen zu übernehmen und zu verwalten, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, die Erbringung von Dienstleistungen und Beratung, die Schaffung und den Vertrieb von Lösungen im Bereich der Telekommunikation und der Informatik. Die Gesellschaft kann, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte:
- jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sowohl im beweglichen als auch im unbeweglichen Bereich, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.