Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Verwaltung und den Besitz von Immobilien. Um diesen Zweck zu erreichen, kann sie für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, industriellen, kommerziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte oder solcher, die deren Durchführung und Erweiterung erleichtern. Sie kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Gesellschaften oder Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.