Der Betrieb eines Architekturbüros und jede Tätigkeit auf dem Gebiet der Architektur, der Renovation und des Städtebaus, Planung, Kauf, Verkauf, Umwandlung und Renovation, Wertsteigerung von Immobilien in der Schweiz und im Ausland (in der Schweiz ausschliesslich für Gewerbeimmobilien und unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Operationen). Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle Geschäfts-, Finanz- oder Immobilientransaktionen (in der Schweiz ausschliesslich für Gewerbeimmobilien und unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Operationen) durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, Beteiligungen an allen kommerziellen, industriellen oder Finanzunternehmen (in der Schweiz ausschliesslich für Gewerbeimmobilien und unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Operationen) erwerben, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Vermittlungsmaßnahmen zugunsten von Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie den Gesellschaftern, den Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder Garantien zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.