Die Gesellschaft hat den Zweck, Software zu schaffen, zu entwickeln, zu realisieren und zu nutzen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen anzubieten. Darüber hinaus kann sie, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BewG) verbotenen Geschäfte, in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen sowie Grundstücke (ausschließlich für gewerbliche Zwecke) und geistiges Eigentum erwerben, halten, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und/oder Dritten Kredite gewähren oder Garantien bieten sowie für Kredite, die von Aktionären und/oder Dritten aufgenommen werden, bürgen, sofern dies ihren Interessen dient.