In der Schweiz und im Ausland alle Tätigkeiten einer Holdinggesellschaft, insbesondere:
1. Der Erwerb, die Übernahme, der Besitz, die Verwaltung, der Verkauf und die Wertsteigerung von Beteiligungen an Unternehmen oder Gesellschaften in der Schweiz oder im Ausland in allen Wirtschaftsbereichen, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine spezifische Bewilligung erfordern.
2. Die Verwaltung von Gesellschaftsgruppen, die Koordination der Aktivitäten der verbundenen Gesellschaften, die strategische Leitung, die Finanzierung und die Unternehmensplanung.
3. Die Investition und Verwaltung von geistigem Eigentum.
4. Alle Dienstleistungen im Bereich Management, Strategie, Organisation, Finanzen, Investitionen, Restrukturierung, Geschäftsentwicklung, sowohl für ihre verbundenen Gesellschaften als auch für Dritte.
Die Gesellschaft darf in der Schweiz nur Beteiligungen an Immobiliengesellschaften mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung halten. Sie kann ausserdem, sei es für eigene Rechnung, sei es für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, mobilien- oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die sich direkt oder indirekt an ihr Gesellschaftszweck anschliessen, und sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen, insbesondere durch den Erwerb von Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen. Die Gesellschaft kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen.