Erwerb und Verwaltung, direkt oder indirekt, von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, schweizerischen oder ausländischen, die Finanzierung von Gesellschaftsgruppen sowie die Platzierungs- und Investitionstätigkeiten, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen; die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen, immobilienbezogenen, mobiliärbezogenen oder beratenden Geschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen und ihre Entwicklung fördern; die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen in der Schweiz oder im Ausland errichten oder Tochtergesellschaften gründen; die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Aktionäre, an ihr nahestehende Gesellschaften oder an Dritte gewähren und sich für diese verbürgen, Sicherheiten leisten oder jede Verpflichtung übernehmen, die von ihren Aktionären, von ihr nahestehenden Gesellschaften oder von Dritten eingegangen wird.