Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von einem oder mehreren Ingenieurbüros. Die Planung, Dimensionierung, Bauleitung, Beratung, Gutachten, Stadtplanung und Durchführung von Berechnungen in allen Bereichen des ländlichen und des zivilen Ingenieurwesens sowie jede andere Tätigkeit, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften eröffnen und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, auch als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann Immobilien in der Schweiz und im Ausland erwerben, besitzen, verwalten und verkaufen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft jede Art von Krediten gewähren, alle kommerziellen, finanziellen und administrativen Tätigkeiten ausüben und an allen Aktivitäten teilnehmen, die zur Erreichung ihres Gesellschaftszwecks als nützlich oder damit verbunden erachtet werden.