Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, die Entwicklung, Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern (ab drei Monaten) durch Kunst, Musik, Sport und aktive Pädagogik zu fördern, einschließlich von Kindern mit geistigen und körperlichen Behinderungen, sowie den Betrieb von Kinderkrippen, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.