Die Produktion, Verteilung und der Verkauf von Wärmeenergie an die eigenen Mitglieder sowie an Dritte. Die Mitglieder haben Anspruch auf den Bezug von Wärmeenergie zu einem Vorzugspreis. Die Genossenschaft erfüllt ihren Zweck durch gemeinsames Handeln. Der Bau und die Instandhaltung einer Produktionsanlage und anderer erforderlicher Anlagen und Maschinen sowie des Verteilungsnetzes. Die Genossenschaft ist berechtigt, für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderliche Grundstücke zu erwerben, zu belasten, zu verkaufen und zu verwalten. Sie kann von Mitgliedern und Dritten Darlehen aufnehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks bestimmt sind. Sie kann an anderen Initiativen teilnehmen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck verfolgen. Sie kann zudem alle Tätigkeiten ausführen, die für die Entwicklung der Genossenschaft und die Erreichung der Gesellschaftszwecke geeignet sind.