1. Der Hauptzweck der Genossenschaft ist es, ihren Mitgliedern dauerhaft qualitativ hochwertige Wohnungen zu erschwinglichen und kostengerechten Mieten anzubieten. Sie arbeitet dabei an der Schaffung von nachhaltigen Lebensräumen und fördert lokale Synergien und Solidarität. Um dies zu erreichen, verfolgt sie mit ihren Mitgliedern - in Selbstverwaltung und durch gemeinsames Handeln - die in ihrer Charta genannten Ziele. 2. Soweit möglich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, arbeitet sie auch daran, ihren Mitgliedern eine autarke Versorgung mit Lebensmitteln zu ermöglichen. 3. Um ihre Wohnungen zu errichten, kann die Genossenschaft Grundstücke, Gebäude erwerben oder Superficies- oder Nutzungsrechte abschließen. 4. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig, nicht auf Gewinn ausgerichtet und frei von Spekulationen mit Immobilien. 5. Die Genossenschaft kann an Projekten mit ähnlichen Zielen teilnehmen. 6. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für nicht kommerzielle Dienstleistungen anbieten. 7. Die Genossenschaft hält ihre Gebäude in gutem Zustand und renoviert sie regelmäßig. Es muss eine Übereinstimmung zwischen der Fläche der Räume und der Anzahl ihrer Nutzer geben. 8. Die Vermögenswerte der Genossenschaft sind grundsätzlich unveräußerlich. Aus wichtigen Gründen entscheidet die Generalversammlung einstimmig über die Veräußerung und ihre Modalitäten. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Käufer über eventuelle Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bauförderung informiert werden und sich verpflichten, diese einzuhalten.