Die Genossenschaft hat den Zweck, ihren Mitgliedern Wohnungen zu günstigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, durch gemeinsame und partizipative Aktionen der Mitglieder in allen Phasen der Projekte und auf der Grundlage der Grundsätze der öffentlichen Nützlichkeit (Art. 55 OLOG); den Kauf, Bau, die Renovation oder Verwaltung von Immobilien und deren Entnahme aus der Spekulation, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte; ihren Mitgliedern eine Infrastruktur zu bieten, die es ihnen ermöglicht, im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung zu leben (für den vollständigen Zweck siehe Statuten)