Die Genossenschaft bezweckt, ihren Mitgliedern durch deren gemeinsame Anstrengung preiswerte Wohnungen zu verschaffen, insbesondere im Rahmen des Bundesgesetzes über den Wohnungsbau (WBG) vom 21. März 2003 und des kantonalen Gesetzes über den Bau von öffentlich nützlichen Wohnungen (ÖWG) vom 24. Mai 2007. Zu diesem Zweck bemüht sie sich: a) um den Erwerb von Bauland in Form von Baurechten oder Eigentum; b) um die Verfolgung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung durch den Bau von Wohngebäuden, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial verträglich sind; c) um den Erwerb von Wohngebäuden zur Sanierung. Die Gesellschaft reserviert die Vermietung ihrer Wohnungen ausschließlich für ihre Mitglieder. Sie verbietet sich die Umwandlung von staatlich unterstützten oder auf öffentlichem Grund und Boden errichteten Gebäuden in Stockwerkeigentum. Die Genossenschaft kann an Unternehmen teilnehmen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, und Mitglied in Dachorganisationen von Bau- und Wohnungsbaugenossenschaften werden.