Der Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und die Förderung des sozialen Wohlergehens ihrer Mitglieder. Die Gesellschaft strebt diesen Zweck an: a) durch die Bereitstellung von Gewerberäumlichkeiten und/oder Wohnungen für die Bewohner der Region, b) durch die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens im Interesse ihrer Mitglieder, c) durch die Realisierung von Einsparungen, die teilweise zur Bildung eines Reservefonds und teilweise zur Verteilung an die Gesellschafter verwendet werden. Zur Erreichung ihrer Ziele arbeitet die Gesellschaft mit den zuständigen Behörden und allen Institutionen zusammen, die ihre Ziele unterstützen. Die Gesellschaft kann weitere Tätigkeiten ausüben, die in Zusammenhang mit dem Zweck der Genossenschaft stehen oder ihren Zweck direkt oder indirekt fördern.