1. Die SCMG hat den Zweck, den Wasserbereich der Marina du Bouveret zu verwalten. In dieser Funktion unterhält die SCMG den Hafen, die Liegeplätze, den Kanal, die Drehbrücke und alle anderen Anlagen, insbesondere hydraulische Anlagen, die mit der Marina verbunden sind. Sie handelt stets im Interesse der Gesellschafter. 2. Sie kann Immobilien erwerben und verkaufen und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind. 3. Da der Zweck der Gesellschaft darin besteht, es jedem Eigentümer der Marina so weit wie möglich zu ermöglichen, einen Liegeplatz zu haben, kann eine Wohnung nur über eine oder zwei Dienstbarkeiten für Liegeplätze verfügen. Unter „Wohnung“ versteht man eine Wohnungsseinheit, unabhängig von der Anzahl der PPE-Lose, die sie bildet. 4. Der in der Generalversammlung vom 25. Mai 2019 angenommene Absatz 3 ist nicht rückwirkend anwendbar, so dass die Situation der Wohnungen, die bereits über mehr als zwei Liegeplätze verfügen, nicht angepasst werden muss. Die PPE-Lose haben somit einen erworbenen Rechtszustand. Daher bleibt der Zustand der Dienstbarkeiten, die diesen Losen anhaftet, unverändert, sei es bei einem Verkauf der Lose oder nicht. Es bleibt eine gegenteilige Absicht des Verkäufers oder eines neuen Erwerbers der betreffenden Lose vorbehalten, die Rechte an den Liegeplätzen auf die betreffenden Wohnungen zu übertragen oder zu löschen. Die so abgetrennten Rechte unterliegen der satzungsmäßigen Beschränkung von zwei Liegeplätzen pro Wohneinheit. Wenn der neue Erwerber nicht daran interessiert ist, alle Liegeplätze zu erwerben, und kein anderer Eigentümer der Marina die verbleibenden Liegeplätze erwerben möchte, können diese von der Genossenschaft übernommen werden, wobei die endgültige Entscheidung der Generalversammlung obliegt, die finanziell zuständig ist.