Kollektive Kapitalanlagen im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute vom 15. Juni 2018 ("FINIG") zu verwalten, zu finanzieren, zu verwalten und zu verwalten, sei es im eigenen Namen oder im Namen Dritter, alle mobilen und immobilen Geschäfte in den Bereichen Finanzen, Handel oder Industrie, alle Investitionen im eigenen Namen oder im Namen Dritter zu tätigen, zu beraten und alle Transaktionen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem Zweck durchzuführen, ohne jedoch eine Banktätigkeit auszuüben oder an die Öffentlichkeit zu gehen; die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilnehmen und Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungsbüros in der Schweiz und im Ausland gründen.