1. Italienischsprachigen Personen im Kanton Genf, die den katholischen apostolischen und römischen Glauben bekennen und praktizieren und in Gemeinschaft mit dem Papst stehen, finanzielle und praktische Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Ausübung ihres Glaubens zu fördern, indem ihnen Versammlungsorte für die Ausübung ihres Kultes und Pfarrhäuser für die Unterbringung ihrer Priester zur Verfügung gestellt werden. Diese Versammlungsorte können gegebenenfalls teilweise für einen Kreis, ein Patronat, einen Konferenzsaal, eine Schule oder andere Werke verwendet werden, die speziell für die Bedürfnisse der italienischsprachigen römisch-katholischen Bevölkerung bestimmt sind. 2. Alle Wohltätigkeits- oder Hilfsorganisationen für Migranten und Flüchtlinge zu schaffen und zu unterstützen, wie z.B. Waisenhäuser, Kinderkrippen, medizinisch-soziale Einrichtungen, die es ermöglichen, Kinder, Erwachsene und ältere Menschen ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Sprache, Religion, Geschlecht oder sozialer Stellung aufzunehmen, unterzubringen und zu pflegen, sei es dauerhaft oder vorübergehend, mit Priorität für diejenigen, die im Kanton Genf wohnen oder sich dort aufhalten, ohne dort rechtlich ansässig zu sein.