Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, die Instandhaltung, die Nutzung und den Verkauf von landwirtschaftlichem Gerät, Maschinen und Instrumenten sowie von Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Investitionskontrolle verbotenen Geschäfte. Sie kann alle Geschäfte kommerzieller, industrieller und immobilienbezogener Art durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für Kredite, die von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.