Im Namen seiner Aktionäre einen Teil der Stockwerkeigentumsanteile des Gebäudes an der Avenue William-Favre, nämlich das Grundstück 1724 der Gemeinde Genf, Sektion Eaux-Vives, besitzen; seinen Aktionären ein ausschließliches Nutzungs- und Gestaltungsrecht auf den entsprechenden Räumlichkeiten einräumen, gemäß den Bestimmungen der Artikel 712a und folgenden des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der Verwaltungs- und Nutzungsordnung, die im Grundbuch vermerkt wird, und unter Einhaltung der Verpflichtungen aus einem Mietvertrag; die Eintragung persönlicher Dienstbarkeiten, insbesondere des Wohnrechts, zugunsten der Aktionäre oder Dritter auf den genannten Stockwerkeigentumsanteilen zulassen.