Im ausschließlichen Auftrag und für Rechnung der im entsprechenden Register eingetragenen Aktionäre die Miteigentumsanteile 1.02, 2.02, 3.01, 3.03, 4.02, 4.03, 4.04 und 7.01, wie im Anhang zum Teilungsgutachten des Gebäudes in Genf, Grand'Rue 12, bezeichnet, das am 13. Januar 2000 unter Pj 274 im Grundbuch eingetragen wurde, zu besitzen; den Aktionären ein Nutzungs- und Gestaltungsrecht an diesen Miteigentumsanteilen gemäß den Bestimmungen der Artikel 712a und folgenden des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der im Grundbuch vermerkten Verwaltungs- und Nutzungsordnung sowie unter Einhaltung der Verpflichtungen aus einem Mietvertrag und einer Gesellschaftsvereinbarung zu gewähren; die Eintragung von Grundpfandrechten auf den Miteigentumsanteilen zu gestatten, die zur Sicherung von Darlehen an die Aktionäre bestimmt sind, unter der Bedingung, dass die Gesellschaft nicht Schuldnerin ist und diese Grundpfandrechte den Wert der Miteigentumsanteile nicht übersteigen, der von der Gesellschaftsverwaltung endgültig festgelegt wird; in diesem Fall müssen die entsprechenden Aktien bei der Gesellschaft hinterlegt werden, die diese im Falle der Verwirklichung der Miteigentumsanteile löschen kann; der Nettoerlös aus der Verwirklichung wird dem ausgeschlossenen Aktionär nach Abzug aller Kosten und Steuern, die aus dieser Verwirklichung resultieren, ausgezahlt; die Eintragung von persönlichen Dienstbarkeiten auf den Miteigentumsanteilen, insbesondere von Wohnrechten zugunsten der Aktionäre oder Dritter, zu gestatten, wobei die der Gesellschaft entstehenden Kosten und steuerlichen Folgen vom Aktionär erstattet werden müssen; keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.