Ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere des Maklergeschäfts, der Immobilienprojektentwicklung, des Erwerbs, der Verwaltung und des Verkaufs von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten; aller Finanzgeschäfte (insbesondere die Planung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowie die Steuer- und Versicherungsberatung im Zusammenhang damit). Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: alle Finanz-, Handels- oder Industriegeschäfte, sei es im Bereich des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, ausüben; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.