Der Gesellschaftszweck, der im Wesentlichen philanthropischer Natur ist und ausgeschlossen ist, einen Gewinn zu erzielen, insbesondere im Bereich der Gesundheit und Bildung, die für alle zugänglich sind, besteht, unter Beachtung der Werte der Siebenten-Tags-Adventistenkirche, darin: a) die Ausübung, direkt oder durch verbundene Unternehmen, von Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen in der Schweiz und im Ausland; b) die Gründung von Institutionen in der Schweiz und im Ausland, die die Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Arbeit für nützlich hält; c) die Beteiligung an oder das Halten von Anteilen oder Rechten an juristischen Personen oder anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland, die die Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Arbeit für nützlich hält; d) insbesondere die Beteiligung an oder das Halten von Anteilen oder Rechten an den Betriebs- oder Holdinggesellschaften der Klinik La Lignière in Gland; e) die Unterstützung aller Aktivitäten der Siebenten-Tags-Adventistenkirche im Bereich der Bildung, Verlagswesen, Sekretariat usw. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, industriellen oder finanziellen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann Beteiligungen an (und im Allgemeinen an) allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, in der Schweiz oder im Ausland, erwerben, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, halten, verwalten und verkaufen, soweit dies durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer zugelassen ist. Die Gesellschaft kann Darlehen oder andere Formen der Finanzierung an direkte oder indirekte Aktionäre, an Unternehmen derselben Gruppe und an Dritte gewähren, sowie Sicherheiten aller Art zugunsten direkter oder indirekter Aktionäre, Unternehmen derselben Gruppe und Dritter, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Treuhandabtretungen als Sicherheit für die Vermögenswerte der Gesellschaft, auch wenn diese Darlehen, Finanzierungen oder Sicherheiten ohne Entgelt oder Gegenleistung gewährt werden. Die Gesellschaft kann alle Aktivitäten der Cash-Pooling für die Gruppe, der sie angehört, durchführen.