Der Betrieb eines Handels mit Zubehör für die Hydrokultur und Hortikultur sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel wie sie verfolgen, alle wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen, ausgenommen diejenigen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind, und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen; sie kann auch Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.