Die Gesellschaft hat zum Zweck, insbesondere Hypothekarkredite an natürliche und juristische Personen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft zu gewähren. Die Kreditpraxis zugunsten des vorgenannten Wirtschaftssektors, ohne dass die Gesellschaft einer Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken gleichgestellt werden kann; die Ausübung aller finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann an allen Unternehmen Beteiligungen erwerben, jede Tätigkeit ausüben und jede Funktion übernehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.