Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Unternehmen zu erwerben, die eine kommerzielle, industrielle oder finanzielle Tätigkeit in der Schweiz oder im Ausland ausüben, sowie alle anderen Tätigkeiten, die geeignet sind, den vorerwähnten Zweck zu fördern oder zu entwickeln oder dessen Verwirklichung zu erleichtern, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.