Der Betrieb einer Weinbaugesellschaft sowie die lokale Produktion und der Handel mit Most, Trauben und allen anderen Arten von alkoholischen oder nicht alkoholischen Getränken in Fässern oder Flaschen. Die Gesellschaft kann im eigenen Namen oder im Namen von Dritten Ernten, landwirtschaftliche Arbeiten sowie alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilien- oder mobiliärbezogenen Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte.