Durchführung der folgenden Operationen: alle Immobilienoperationen; der Besitz und die Übernahme von Beteiligungen an allen Gesellschaften; die Gesellschaft kann entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobilen und immobilienbezogenen Operationen durchführen, die sich direkt oder indirekt auf das Hauptziel beziehen; die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Aktionäre und an Gesellschaften der Gruppe gewähren, sich verbürgen, für Kredite bürgen, die von Dritten an ihre Aktionäre oder an Gesellschaften der Gruppe gewährt werden, oder den Transfer von Immobiliengarantien zu ihren Gunsten, wobei Folgendes festgehalten wird:
a) Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist streng auf den Kauf von Geschäftsvermögen (ständige Niederlassungen) beschränkt, ausgenommen alle Wohnimmobilien.
b) Unter Einhaltung des LFAIE wird die Gesellschaft keine Beteiligungen an Gesellschaften erwerben, die Wohnimmobilien in der Schweiz besitzen.