Die Förderung und der Handel, in der Schweiz und im Ausland, in allen Formen, von Uhren, Schmuck, Juwelen, Luxusartikeln und allen Produkten, die mit der Uhrenindustrie und ihren Nebenaktivitäten in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann: entweder in eigenem Namen oder im Namen von Dritten, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Operationen in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an ihre Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art zugunsten dieser Personen stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.