Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen kommerziellen, finanziellen, immobilien- oder industriellen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, sowie den Abschluss aller Verträge und die Durchführung aller Geschäfte, die zur Entwicklung und Erweiterung ihrer Tätigkeiten geeignet sind, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) unterliegen. Die Gesellschaft kann zudem: alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte (mit Ausnahme derjenigen, die aus dem Mandat des Finanzintermediärs im Sinne von Artikel 2, Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) resultieren) durchführen, sei es mobil oder immobil, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem BGFA unterliegen; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten verbürgen, solche Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder anderen Wertpapieren garantieren, sowie alle anderen finanziellen Verpflichtungen eingehen.