Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu erwerben und zu verwalten, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen, in der Schweiz und im Ausland. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und diese Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.