Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung aller Immobiliengeschäfte, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, d.h. unter Ausschluss aller in der Schweiz nicht ausschließlich kommerziell genutzten Immobiliengeschäfte. Die Gesellschaft kann: in eigenem Namen oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte mit ausschließlich kommerzieller Nutzung durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen oder diesen fördern; Kredite und Garantien jeder Art an Gesellschafter, verbundene Unternehmen oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der Schweiz oder im Ausland gründen.