Die Führung eines Gerüstbauunternehmens, einschließlich des Auf- und Abbaus aller Arten von Gerüsten. Die Gesellschaft kann auch Personal einstellen. Die Gesellschaft kann Personal ausbilden und weitere Dienstleistungen für Kunden im Bereich der Hochbauindustrie anbieten, sowie den Import und Verkauf von Materialien und Ausrüstungen übernehmen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen, an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, andere Unternehmen erwerben oder gründen, sowie alle Geschäfte und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Erreichung dieses Zwecks stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Grundstücke erwerben, belasten, verkaufen und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung durchführen und für Tochtergesellschaften und Dritte Garantien und Bürgschaften übernehmen.