Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, Verkauf, die Verwaltung von Beteiligungen, die Führung und Finanzierung von Unternehmen aller Art in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, sowie den Handel mit allen Produkten. Die Gesellschaft kann: - jede Geschäftstätigkeit oder finanzielle Tätigkeit ausüben, die mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängt und nicht durch schweizerisches Recht verboten ist; - alle Geschäfte durchführen, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, den Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; - alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck in Zusammenhang stehen.