Die Gesellschaft kann sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter alle kommerziellen, finanziellen und mobiliaren oder immobiliaren Geschäfte tätigen, wobei festgehalten wird, dass die in der Schweiz getätigten Immobiliengeschäfte ausschließlich kommerziell genutzte Immobilien betreffen und daher nicht dem Regime der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) unterliegen; die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften gründen; die Gesellschaft kann als Mitdebitorin, Garantin und/oder Bürge für alle Dritten, insbesondere für alle ihre direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, ihre direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie die direkten oder indirekten Tochtergesellschaften dieser letzteren, mit oder ohne Entgelt, auftreten; die Gesellschaft hat den Nebenzweck, in der Schweiz und im Ausland, Unternehmens- und Privatpersonen Dienstleistungen in allen Bereichen anzubieten, die in die Kompetenz einer Unternehmensberatungs- und Managementgesellschaft im kommerziellen und finanziellen Bereich fallen.