Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, die Errichtung, die Ausbeutung und den Verkauf aller Immobilien, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Investitionskontrollen verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Investitionskontrollen verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.