In der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind, der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung, die Vermietung, die Nutzung, die Vermarktung, der Verkauf und die Verpfändung von Immobilien mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung, die Investition in und die Entwicklung solcher Gewerbeimmobilien, insbesondere die Planung von Arbeiten, der Bau, die Renovierung oder die Erweiterung, sowie die Erbringung jeglicher damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland: (i) jede finanzielle (einschliesslich der Emission von Obligationen), gewerbliche oder industrielle - bewegliche oder unbewegliche (ausschliesslich in Verbindung mit Immobilien mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung) - Tätigkeit ausüben und jeden Vertrag abschliessen und jede andere Tätigkeit ausüben, die dazu geeignet ist, ihren Zweck zu fördern oder in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem zu stehen; (ii) jedes geistige Eigentumsrecht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck halten, erwerben, nutzen und verkaufen; (iii) Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und finanzieren; (iv) an jedem Unternehmen teilnehmen, das in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; und (v) Kredite gewähren und Sicherheiten bieten, einschliesslich durch Verpfändung oder Übertragung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten der Gesellschaft zu Sicherungszwecken und durch Garantien jeder Art, entgeltlich oder unentgeltlich, sowie direkte oder indirekte Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, an direkte oder indirekte Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Aktionäre und deren direkte oder indirekte Tochtergesellschaften oder an Dritte, mit Ausnahme der Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe und kann in dieser Eigenschaft die Interessen dieser Gruppe bei der Verfolgung ihres Zwecks berücksichtigen.