Die Führung von öffentlichen Betrieben, insbesondere von Hotels, Apparthotels, Garni- und Pensionen; Restaurants, Gasthöfen, Osterien, Grotten, Kellern und Bierlokalen; Cafés, Bars und Teestuben; Nachtlokale, Diskotheken und Pianobars, sowie der Groß- und Einzelhandel im eigenen Namen und/oder im Namen Dritter von Waren aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften sowie Stiftungen zu gründen und kann an anderen Gesellschaften teilnehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Grundstücke zu kaufen und zu belasten, sowohl für den eigenen Bedarf als auch zur Erreichung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede weitere Tätigkeit auszuüben, die zur Erreichung der in den vorherigen Punkten genannten Gesellschaftszwecke und -objekte geeignet ist oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist, und zwar sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.