Die Gesellschaft hat zum Zweck den Schwimmunterricht und jede andere Tätigkeit im Bereich des Wassersports. Sie kann auch Schwimmbekleidung und -zubehör vermarkten (jedoch unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind). Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.