Anlage, Übernahme und Verwaltung (Erwerb, Halten und Veräußerung) von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften, unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft keine Beteiligungen an schweizerischen Immobiliengesellschaften halten darf, es sei denn, diese haben eine ausschließlich kommerzielle Zweckbestimmung. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen, immobilienbezogenen (sofern die durch Beteiligungen gehaltenen oder in der Schweiz gelegenen Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden), mobiliaren Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen und ihre Entwicklung fördern. Sie kann zudem in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und Immobilien (in der Schweiz ausschließlich kommerziell genutzte Immobilien) sowie geistiges Eigentum erwerben, halten, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann ferner Kredite oder andere Formen der Finanzierung an verbundene Gesellschaften gewähren sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten verbundener Gesellschaften (oder Dritter) stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder treuhänderischen Übertragungen von Gesellschaftsvermögen.