Die Gesellschaft hat zum Zweck (unter strikter Einhaltung der Vorschriften über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer): a) alle Immobiliengeschäfte sowie alle damit zusammenhängenden Beratungen; b) nebenbei die Durchführung aller Handels- und Finanzgeschäfte - sei es im Bereich von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen - in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem/den obigen Zweck/en, sowie die Beteiligung an allen in- und ausländischen Unternehmen, die identische oder analoge Ziele verfolgen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland ausüben und Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft kann Darlehen oder Garantien an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren.