Der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen, vorbehaltlich der Tätigkeiten, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann darüber hinaus: jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle Tätigkeit, sowohl im Bereich des beweglichen als auch des unbeweglichen Vermögens, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen beteiligt sein, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.