a) den Erwerb, die Errichtung, die Sanierung, die Instandhaltung, die Verwaltung, die Vermietung und die Finanzierung von ausschließlich gewerblich genutzten Immobilien sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten; b) den Erwerb, die Veräusserung, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen; im Hinblick auf Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz beschränken sich diese auf Immobiliengesellschaften, deren Immobilien ausschließlich gewerblich genutzt werden; die Gesellschaft kann entweder im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Tochtergesellschaften, Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren.