Der Erwerb, das Halten, der Verkauf, die Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, unter der Voraussetzung, dass bei Beteiligungen an schweizerischen Immobiliengesellschaften das Unternehmen nur Beteiligungen an Immobiliengesellschaften halten darf, die ausschließlich gewerblich genutzte Immobilien besitzen. Das Unternehmen kann an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Finanz- oder Handelsgeschäfte, bewegliche oder unbewegliche Geschäfte, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen, durchführen. Das Unternehmen kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Es kann seinen Aktionären, nahestehenden Personen oder Tochtergesellschaften Darlehen oder Vorschüsse gewähren oder garantieren.