Die nachhaltige Verwaltung, in allen zulässigen Rechtsformen, von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowohl in der Schweiz als auch im Ausland; die Durchführung von Finanzoperationen mit verbundenen Unternehmen. Die Tätigkeit der Kontrolle der Geschäftsentwicklung in den Beteiligungsgesellschaften und der Koordination ihrer Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland Niederlassungen, Tochtergesellschaften sowie Stiftungen zu gründen und an anderen Gesellschaften teilzunehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland Mittel zu erwerben und zu belasten für den Eigenbedarf und/oder zur Erreichung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede weitere Tätigkeit auszuüben, die dazu dient, die in den vorhergehenden Punkten genannten Gesellschaftszwecke oder -gegenstände zu erreichen oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist, und zwar sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.