Die Verwaltung von Vermögen und allen beweglichen und unbeweglichen Gütern im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute, die der Gesellschaft oder Banken oder anderen Finanzinstituten von der Kundschaft anvertraut werden, mit Ausnahme der durch das Geldwäschereigesetz verbotenen Operationen, sowie die Akquisition, Ausbeutung und Verwertung aller Rechte des geistigen Eigentums; die Erteilung von Beratungen in Fragen der Finanz-, Handels-, Steuer- und Rechtsberatung, die Durchführung aller Operationen, insbesondere finanzieller Art, im Namen und auf Rechnung Dritter, die Tätigkeit als Vermittler im Rahmen aller mobiliären und immobiliären Transaktionen, die Verwaltung von Gesellschaften, die Tätigkeit als Treuhänder oder Mit-Treuhänder oder Testamentsvollstrecker, die Verwaltung und Verwaltung von Trusts, Nachlässen oder anderen Vermögenswerten im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute; die Durchführung, im eigenen Namen oder im Namen Dritter, aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Zweck, insbesondere die Akquisition von Beteiligungen, die Teilnahme an Anlage-Syndikaten.