Früherkennung und Behandlung von kardiovaskulären Erkrankungen vor deren Komplikationen; die Gesellschaft kann entweder in eigenem Namen oder im Namen Dritter alle anderen Tätigkeiten jeder Art durchführen, insbesondere finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche und unbewegliche Tätigkeiten, die mit ihrem Hauptzweck übereinstimmen, mit Ausnahme von Immobilien, die dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer unterliegen, in der Schweiz und im Ausland, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck verbunden sind; sie kann auch Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten; sie kann auch an jeder Gesellschaft teilnehmen, Honorare und Provisionen erwerben oder zahlen, Verträge und Aufträge in verschiedenen Ländern aushandeln und ausführen.