Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, jede Tätigkeit auf den Gebieten der Beleuchtung und der Licht- und Schallzeichen zu betreiben. Zu den Neben- und Hilfstätigkeiten gehören insbesondere und nicht abschließend Dienstleistungen wie Studien und Projektentwicklungen sowie deren Umsetzung. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.