Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte besteht der Zweck der Gesellschaft in der Ausübung der Familienverwaltung und der Verwaltung von Familienprojekten, insbesondere im Rahmen dessen in der Akquisition, dem Verkauf und der Verwaltung von schweizerischen und ausländischen Gesellschaften, der Wertsteigerung von Vermögen, der Finanzierung, dem Investment, den mobiliären und immobiliären Transaktionen, dem Kauf, dem Verkauf, der steuerlichen Planung, der Finanzberatung und der Beratung in Philanthropie; der Akquisition, dem Verkauf und der Verwaltung von Beteiligungen an schweizerischen und ausländischen Gesellschaften. Es wird präzisiert, dass die Gesellschaft in der Schweiz nur Grundstücke erwerben kann, die als feste Niederlassungen dienen, und dass die Beteiligung an schweizerischen Immobiliengesellschaften auf Gesellschaften beschränkt ist, deren Zweck der Erwerb von festen Niederlassungen ist. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland alle Tätigkeiten ausüben, Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Finanz-, Handels-, mobiliären, immobiliären und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen. Sie kann Garantien gewähren, Kredite oder Vorschüsse an Aktionäre oder Dritte gewähren.