Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines öffentlichen Betriebes (Bar, Café, Restaurant); allgemein kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen, unter Vorbehalt des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG).