Vornahme aller Finanzoperationen sowie Erwerb, Verkauf, Vermietung und Bewirtschaftung aller Immobilien, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute verbotenen Operationen; Erbringung aller Dienstleistungen und Beratungen im Bereich der Buchhaltung, Steuern und Rechtsberatung sowie Organisation und Führung der Gesellschaftsbuchhaltung; die Gesellschaft kann ebenfalls alle Finanz-, Industrie-, Handels- oder Immobilienoperationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen oder diesen fördern, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute verbotenen Operationen. Sie kann Garantien (insbesondere in Form von Bürgschaften, Pfandrechten oder anderen) gewähren und Darlehen oder Vorschüsse an Aktionäre, Tochtergesellschaften oder Dritte gewähren.